CityLodging
Winterfeldtstr. 11
10781 Berlin
Tel. +49 (0)171 - 71 00 651

E-Mail: mail@citylodging.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Citylodging Apartmentvermittlung, Inh. Markus Wittmann, Berlin

Leistungen des Vermittlers / Vertragspartner
Die Vermittlungsagentur Citylodging, Inh. Markus Wittmann (im weiteren Vermittler genannt) vermittelt im Auftrag der Gastgeber Unterkünfte für den Fremdenverkehr und für touristische Kurzaufenthalte an Gäste. Durch die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers werden Gastgeber und Gast Vertragspartner und gehen miteinander einen Beherbergungsvertrag ein. Zwischen Gast und Vermittler entsteht kein Vertrag über die Beherbergung.

Vertragsabschluss, Zahlungen und Verzug
Mit seiner Anfrage erwirbt der Gast zunächst keinen Anspruch auf die Vermietung des gewünschten Apartments. Er gibt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.Erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermittler entsteht für den Gast ein verbindlicher Anspruch auf die Vermietung der bestätigten Unterkunft für den gewählten Zeitraum.Nach Eingang einer Anzahlung vom Gesamtbetrag der Beherbergung erhält der Gast vom Vermittler die Kontaktdaten des Gastgebers.Die Zahlung des Restbetrages erfolgt dann vor Ort direkt beim Gastgeber bei Einzug des Gastes in der Unterkunft. Der Gast befindet sich ab dem Zeitpunkt in Verzug der Zahlung, wenn die Restsumme nicht bei Bezug der Unterkunft geleistet wird.

Datenschutz
Um seiner Vermittlungstätigkeit nachkommen zu können, erhebt und speichert der Vermittler die persönlichen Daten des Gastes gem. § 28 BDSG. Mit der Eingabe in die entsprechenden Felder des Anfrage/Buchungsformulars gibt der Gast hierzu seine Einwilligung. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten aus dem Anfrage/Buchungsformular an den Gastgeber seines ausgewählten Apartments weitergeleitet werden. Er verpflichtet sich, Namen und Adresse vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermittler alle erlangten Daten des Gastes vertraulich zu behandeln, diese zu schützen, und nicht an unberechtigte Dritte oder zu Werbezwecken weiterzugeben.

Haftung und Haftungsausschluss
Die Vermittlungsagentur Citylodging sowie der Gastgeber sind keine Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Citylodging haftet ausschließlich für die geleistete Vermittlungstätigkeit und diesbezüglich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der weitergeleiteten Daten. Der Vermittler sichert insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschreibung der Unterkünfte zu. Diese werden durch den Vermittler besichtigt und von ihm für den Gast beschrieben. Citylodging haftet nicht für Folgen höherer Gewalt oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz. Die Haftung durch Citylodging beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die der Gast in der Unterkunft, zum Beispiel durch Diebstähle oder Unfälle erleidet, trägt der Vermittler keine Verantwortung.

Kündigung des Beherbergungsvertrages und Schadensersatz
Die Kündigung eines  Beherbergungsvertrages kann ausschließlich schriftlich, und muss beim Gastgeber oder Vermittler erfolgen. Geschieht dies bis zu 30 Tage vor der ersten Übernachtung, erhält der Gast seine Anzahlung zurück. Bei kurzfristigeren Kündigungen ist der Gastgeber berechtigt, einen pauschalisierten Schadensanspruch geltend zu machen:

Stornierungen, die bis zu 30 Tage vor der ersten Übernachtung erfolgen, sind kostenfrei.

Stornierungen, die zwischen dem 29. und dem 15. Tag
vor der ersten Übernachtung erfolgen, werden mit 20% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.

Stornierungen, die zwischen dem 15. und dem 7. Tag
vor der ersten Übernachtung erfolgen, werden mit 40% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.

Stornierungen, die zwischen dem 7. und dem 3. Tag
vor der ersten Übernachtung erfolgen, werden mit 60% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.

Stornierungen, die zwischen dem 3. und dem 1. Tag
vor der ersten Übernachtung erfolgen,  werden  mit 80% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.

Stornierungen, die am Tag vor Beginn des Buchungszeitraumes oder später erfolgen, werden mit 100% des Beherbergungsentgeltes geltend gemacht.

Mit Zugang der Kündigungserklärung ist der pauschalisierte Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermittler oder Gastgeber fällig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für etwaige Ansprüche und Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus Beherbergungsverhältnissen entstehen ist das Land Berlin.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise  rechtsunwirksam werden oder sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.